Umsetzung Jugendschutz

Zugriff reglementieren:

Einen Filter installieren und nur jugendfreie Inhalte erlauben

Die Lösung von IT-Service Lange verschafft Ihnen Rechtssicherheit

Beim Jugendschutz kennt der Gesetzgeber keine Kompromisse. Das gilt sowohl für das reale Leben als auch für den virtuellen Bereich. Seit das neue Jugendschutzrecht am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, hat sich auch für Unternehmen die Sachlage deutlich verschärft. Während zuvor vor allem Trägermedien im Fokus standen, erstrecken sich die Regelungen seitdem auch auf den Bereich der Telemedien gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV). Zu den Telemedien zählen sämtliche Online-Medien, also vor allem www-Angebote, aber auch Chats und E-Mail-Inhalte. Unter § 27 JuSchG sind die Straf- und Bußgeldvorschriften zu den Trägermedien und unter § 4 JMStV detailliert aufgeführt.
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Diese Inhalte muss Ihr Unternehmen für unter 18-jährige Mitarbeiter sperren:

Darstellung von Propagandamitteln im Sinne des § 86 StGB und von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Sinne des § 86a.
Anleitungen zu schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Landfriedensbruch, Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung oder gemeingefährlichen Verbrechen gemäß § 126 StGB.
Verstöße gegen die Menschenwürde, anlehnend an § 15 Abs. 2 Nr. 3 JuSchG
Darstellungen von unter 18-jährigen Jungen und Mädchen in unnatürlicher, sexuell aufreizender Körperhaltung,
Darstellung einfacher pornografischer Inhalte sowie von Gewaltpornografie, Pornografie mit Tieren und Kinderpornografie im Sinne von § 184 Abs. 3 StGB
Angebote, bei denen eine schwerere Jugendgefährdung offensichtlich ist.
Häufig problematische Situation für Unternehmen

Sämtliche von der entsprechenden Prüfstelle verbotenen Inhalte sind explizit aufgelistet. Für Ihr Unternehmen ergibt sich hieraus eine schwierige Situation. Sie müssen den Zugriff auf Internet-Inhalte durch unternehmenseigenen Endgeräte für Praktikanten und Azubis unter 18 Jahren verhindern.

Es spielt dabei keine Rolle, ob der Jugendliche tatsächlich versucht, diese Seiten aufzurufen. Bereits die Möglichkeit ist ausreichend für den Verstoß. Laut der entsprechenden gesetzlichen Regelung reicht es demnach schon für einen Verstoß, dass die Angebote auf dem jeweiligen Serverspeicher zugänglich und greifbar gemacht werden. Auch die Verbreitung über E-Mailing oder Attachments zur E-Mail müssen Sie zwingend verhindern.

Eine manuelle Festlegung kostet sehr viel Zeit und ist in umfassender Form nur schwer möglich. Hinzu kommt, dass die Interpretationsmöglichkeiten, ob eine Website klar jugendgefährdend ist, mitunter groß sind. Außerdem verschmelzen Offline- und Online-Medien und -Inhalte immer mehr miteinander. Es gelten aber unterschiedliche gesetzliche Regelungen hinsichtlich Trägermedien und Telemedien. Auch das muss im Hinblick auf die Rechtssicherheit berücksichtigt werden.
Was hier hilft, ist ein interner Jugendschutzfilter. Dieser verhindert es, dass jugendliche Beschäftigte in Ihrem Unternehmen Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte aus dem Internet haben. Mit IT-Service Lange verfügen Sie hier über einen kompetenten Ansprechpartner. Ob Empfehlung bzw. Auswahl, Installation, Konfiguration oder Wartung - Sie erhalten alle IT-Services direkt aus einer Hand.

Diese Vorzüge bietet Ihnen ein gutes Jugendschutzprogramm:

End-to-End-Netzwerk und sichere WLAN-Zugänge
Nutzen von White- und Blacklisten
hohe Performance im Verbund mit einfachem Plug'n Play
optimale Netzwerkleistung unabhängig von der Unternehmensgröße
erlaubt die Möglichkeit der Integration von Bring Your Own Device-Geräten
vereinfachte Netzwerkkonfiguration
zentral organisierte Verwaltung von Endpunkten, WLAN- und WAN-Verbindungen sowie Firewalls
Gewährleistung der E-Mail-Sicherheit (inklusive Data Loss Prevention)
Eindämmung von DDoS-Attacken
integrierte Content-Filter und Application Control
altersgerechte Konfigurationsmöglichkeiten
Überwachung (Monitoring) und spezifische Verwaltungsoptionen
optimale Netzwerkleistung unabhängig von der Unternehmensgröße
Updates werden regelmäßig zur Verfügung gestellt
Unternehmensspezifische Konfiguration durch IT-Service Lange
Jugendschutzfilter-Programme sperren zuverlässig unangemessene Inhalte. So werden immer nur altersgerechte Inhalte an den jugendlichen Beschäftigten ausgespielt. Somit ist der ausschließliche Zugriff auf sichere Suchergebnisse gewährleistet. Bestimmte Seiten können Sie auch manuell freigeben oder sperren. Die EDV-Berater von Lange richten die Filter für einzelne Nutzer lokal auf einem Rechner oder auch für verschiedene Benutzerkonten ein. Sollen alle PC-Arbeitsplätze einen Jugendschutzfilter erhalten, wird das Filterprogramm innerhalb des Unternehmensnetzwerks installiert.
Alle Funktionen und Filteroptionen vollumfänglich nutzen
Die Inhaltsfilterung bildet zwar den Mittelpunkt entsprechender Programme, aber gute Filterprogramme bieten noch viele weitere Funktionen. Diese helfen dabei, unternehmensspezifische Einstellungen vorzunehmen. Zu diesen zusätzlichen Funktionen zählen zum Beispiel die Festlegung der Mediennutzungszeit, nach Alter unterschiedliche Einstellungsoptionen oder der Abgleich mit den Jugendschutz-Vorschriften. Sie können zudem auf die Kombination von Jugendschutzfilter und Virenschutzprogramm setzen. Welche Variante für Ihr Unternehmen ideal geeignet ist, erfahren Sie von Ihrem IT-Security-Spezialisten von IT-Service Lange. Rufen Sie einfach an. Es gibt noch freie Termine für ein kostenloses Erstgespräch.

Haben Sie einen Jugendschutzbeauftragten ernannt? Oder kümmert sich vielleicht ein Projektteam und den Jugendschutz im Hinblick auf Telemedien. Neben den rein technischen und programmbezogenen Einstellungen, sollten Sie zusätzlich auch ein manuelles Monitoring durchführen. Das könnte in dieser beispielhaften Form erfolgen:

Mögliche Gefahren auf den im Unternehmen genutzten Rechnern erkennen (Beispiele: illegale Downloads, Glücksspiele, Abmahnungen, Mobbing, Beleidigungen, Phishing von Kennwörtern, Trojaner, Viren etc.)
Regelmäßig Browser-Chronik überprüfen
Empfehlungen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) beachten
Von Azubis und Praktikanten genutzte Geräte direkt sichern
Aktuelle Daten von Beschwerdestellen wie internet-beschwerdestelle.de oder jugendschutz.net einbeziehen

Diese Vorzüge bietet Ihnen ein gutes Jugendschutzprogramm:

Wie wichtig der Jugendschutz auch im Unternehmen ist, lässt sich an der stetigen wachsenden Zahl an neuen Indizierungen absehen. Im Jahr 2021 kam es in Deutschland zu 278 neuen Indizierungen im Bereich Kinder-, Jugend-, Gewalt- und Tierfotografie und 198 Indizierungen von einfachen pornografischen Inhalten. Auch Inhalte bezüglich Gewalt (163), Anreize zu Rassenhass (65), Aufforderungen zu selbstschädigendem Verhalten (39) und Diskriminierung (35) landeten auf der Blacklist. Das zeigt, dass ein integrierter Jugendschutzfilter bzw. das entsprechende Programm auch gewartet werden muss, um stets up to date zu bleiben. Mit der Wartung und dem Update-Service von IT-Service Lange sind Sie und Ihr Unternehmen diesbezüglich auf der sicheren Seite.
Durch die IT-Services von Lange steigern Sie Ihren unternehmenseigenen Jugendschutz auf die Top-Quote von 100 Prozent. Dafür sorgt die Kombination aus spezifisch ausgewählten Jugendschutzfiltern, regelmäßigen Wartungseinheiten, Update-Services und stetige Überprüfung der IT-Sicherheit.
Sie möchten mehr wissen zum Thema Jugendschutz im Unternehmen? Die IT-Sicherheitsexperten von IT-Service Lange informieren und beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Holen Sie sich schnell Ihren Wunschtermin bei Ihrem kompetenten IT-Berater. Ein Anruf oder eine E-Mail reichen und Sie erhalten einen der noch wenigen freien Gesprächstermine.
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Diese Vorzüge bietet Ihnen ein gutes Jugendschutzprogramm:

IT-Service Lange
Wenn Sie den Jugendschutz in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Internet-Inhalten vernachlässigen, kann dies in einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat enden. Versäumen Sie es zum Beispiel, den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte für Mitarbeiter unter 18 Jahren zu sperren, stellt das bereits ein Vergehen dar. Ob die Betroffenen die Inhalte letztendlich auch abrufen, ist dabei unerheblich. Schützen Sie sich dagegen mit einem Jugendschutzfilter und IT-Services rund um die Wartung und IT-Sicherheit, ist der Zugriff von vorneherein gesperrt.
Schützen Sie Ihre jugendlichen Mitarbeiter und Ihr Unternehmen durch entsprechende Schutzmaßnahmen. Unterstützung erhalten Sie dabei von spezifisch ausgebildeten IT-Sicherheitsexperten. Neben der Auswahl des passenden Filterprogramms gewährleistet IT-Service Lange dabei auch stetige Aktualität der Schutzmaßnahmen durch Update- und Wartungsdienste.
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