Diese Missachtung der DSGVO-Bestimmungen führt zu Strafen
Es drohen Strafen in Millionenhöhe
Kommen Sie Ihrer Verantwortung nicht nach und missachten die entsprechenden Regelungen, kann dies fatale Folgen nach sich ziehen. In diesem Fall drohen hohe Bußgelder. Möglich sind hier Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder ersatzweise bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Das kann bei maximaler Strafgebühr die Existenz Ihres ganzen Unternehmens bedrohen. Die gilt auch, wenn Sie zum Beispiel die Beauftragung einen Datenschutzbeauftragten (DSB) verzögern oder überhaupt nicht realisieren. Nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO verlangt der Gesetzgeber das Bestellen eines solchen Datenschutzbeauftragten.
Persönliche Konsequenzen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich
Auch mit persönlichen Konsequenzen müssen Sie rechnen. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann der Gesetzgeber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ahnden. Zusätzlich müssen Sie sich gegebenenfalls mit weiteren Konsequenzen auseinandersetzen. Machen etwa Betroffene, wie zum Beispiel Mitarbeiter oder Kunden, Haftungsansprüche aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO geltend, kann dies Ihr Unternehmen und Sie teuer zu stehen kommen. Die Tragweite wird hier häufig noch immer unterschätzt.
Wer das Risiko einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe eliminieren möchte, benötigt professionelle Hilfe. Sie erhalten in diesem Fall nachhaltige Unterstützung von den DSGVO-Experten von IT-Service Lange. Als IT-Berater und Auditoren für Datenschutz und Informationssicherheit stellt der IT-Service Lange den genau richtigen Partner dar, der die Planung, Umsetzung und Prüfung von allen notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen gemäß den DSGVO-Vorgaben gewährleistet.